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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Soll-Einzahlungen

Als Soll-Einzahlungen werden in der Doppik diejenigen Einzahlungen bezeichnet, die im Laufe des betrachteten Haushaltsjahrs voraussichtlich eingenommen werden. Soll-Einzahlungen sind die im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen.

Gegensätze: Soll-Auszahlungen, Ist-Einzahlungen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Kommunalhaushalten


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger