Zu den internen Staatsschulden zählen alle Schulden (Anleihen, Kredite, Darlehen) eines Staates, die in der Währung des jeweiligen Staates aufgenommen wurden.
So zählen im Falle Deutschlands alle auf Euro lautende Schulden von Bund, Ländern und Kommunen zu
den internen Staatsschulden.
Der Begriff der internen Staatsschulden wird des Weiteren für Schulden gegenüber inländischen
Gläubigern verwendet.
Interne Staatsschulden werden hierbei gemeinhin als weniger problematisch angesehen als externe Staatsschulden
(Auslandsschulden), da die Gesellschaft in einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung Gläubiger und
Schuldner zugleich ist, d.h. Staatsschulden und privates Vermögen heben sich auf.