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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Steuerzweck

Als Steuerzwecke bezeichnet man die Hauptziele, die mit der Erhebung einer Steuer verfolgt werden.

Die verschiedenen Steuerzwecke können insbesondere kategorisiert werden in:
- fiskalischer Zweck (Einnahmeerzielung zur Finanzierung der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung)
- konjunkturpolitischer Zweck (Betreiben einer antizyklischen Fiskalpolitik)
- sozialpolitischer Zweck (Minderung von Einkommens-/Vermögensunterschieden)
- allokationspolitischer Zweck (Beeinflussung der Produktion und Verwendung von Gütern)

Siehe auch:
- Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger