Unter dem Begriff des Trennungsprinzips versteht man im Kontext der
Besteuerung von Kapitalgesellschaften
(z.B. GmbH, AG) den Umstand, dass Kapitalgesellschaften selbst
Steuersubjekt sind, d.h. die
Gewinne von Kapitalgesellschaften werden direkt bei selbigen mit der
Körperschaftsteuer besteuert. Die
Gesellschafter unterliegen mit ihren Gewinnen erst zum Zeitpunkt der Gewinnausschüttung
der Besteuerung. Gesellschaft und Gesellschafter werden folglich steuerlich "getrennt" betrachtet.
Das Trennungsprinzip ist vom
Durchgriffsprinzip abzugrenzen, welches bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG)
Anwendung findet.