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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Trennungsprinzip

Unter dem Begriff des Trennungsprinzips versteht man im Kontext der Besteuerung von Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) den Umstand, dass Kapitalgesellschaften selbst Steuersubjekt sind, d.h. die Gewinne von Kapitalgesellschaften werden direkt bei selbigen mit der Körperschaftsteuer besteuert. Die Gesellschafter unterliegen mit ihren Gewinnen erst zum Zeitpunkt der Gewinnausschüttung der Besteuerung. Gesellschaft und Gesellschafter werden folglich steuerlich "getrennt" betrachtet.

Das Trennungsprinzip ist vom Durchgriffsprinzip abzugrenzen, welches bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) Anwendung findet.

Siehe auch:
- Steueruhr Deutschlands
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger