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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Verbindlichkeitsfunktion

Die Verbindlichkeitsfunktion ist eine Budgetfunktion. Das Haushaltsgesetz (Bund, Länder) bzw. die Haushaltssatzung (Kommunen) ermächtigt die Verwaltung zur Ausführung des Haushaltsplans. Damit einher geht die Festlegung des finanziellen Rahmens für das Verwaltungshandeln. Durch den Beschluss der Volksvertretung (Bundestag, Landtag, Kreistag, Gemeinderat etc.) wird der Haushalt für die Exekutive verbindlich. Die Verwaltung ist an die Vorgaben im Haushaltsplan gebunden (qualitative, quantitative und zeitliche Spezialität). Dieser Zusammenhang wird als Verbindlichkeitsfunktion bezeichnet.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger