Im Kontext des Kassenwesens bezeichnet die Verrechnung die buchungstechnische Aufrechnung von
Einzahlungen und
Auszahlungen zwischen verschiedenen Einheiten derselben Verwaltung. Verrechnungen führen nicht dazu, dass sich der
Kassensollbestand ändert. Auch führen sie i.d.R. nicht zu Zahlungen, weshalb es sich um einen rein buchmäßigen Vorgang handelt. Verrechnungen werden mittels einer
Verrechnungsanordnung angeordnet.
Bei der Verrechnung ist das Vier-Augen-Prinzip zu beachten, d.h. Anordnung und Ausführung der Anordnung sind von unterschiedlichen
Stellen vorzunehmen.