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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gebarungsfall

Unter einem Gebarungsfall versteht man im Kontext des österreichischen Haushaltswesens ein buchhalterisch im Rahmen der Verrechnung zu erfassendes und zu genehmigendes Ereignis, das mit der Annahme von Einzahlungen, der Leistung von Auszahlungen, der Annahme oder Abgabe von Sachen oder der Durchführung von Verrechnungen verbunden ist.

Das privatwirtschaftliche Äquivalent zum Gebarungsvorfall ist der Geschäftsvorfall. In deutschen Haushaltswesen spricht man auch vom Verwaltungs- oder Finanzvorfall.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den österreichischen Bundeshaushalten
- Linksammlung zum österreichischen Bundeshaushaltsrecht
- Linksammlung zum Haushalten (u.a. österreichische Landes- und Kommunalhaushalte)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger