Unter einem Gebarungsfall versteht man im Kontext des österreichischen
Haushaltswesens ein
buchhalterisch im Rahmen der Verrechnung zu erfassendes und zu genehmigendes Ereignis, das mit der Annahme von
Einzahlungen, der Leistung von
Auszahlungen, der Annahme oder Abgabe von Sachen oder der Durchführung von
Verrechnungen verbunden ist.
Das privatwirtschaftliche Äquivalent zum Gebarungsvorfall ist der
Geschäftsvorfall. In deutschen Haushaltswesen spricht man auch vom
Verwaltungs- oder
Finanzvorfall.