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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzvorfall

Als Finanzvorfall (auch: Verwaltungsvorfall, Geschäftsvorfall) bezeichnet man ein im Rahmen des Verwaltungsprozesses aufgetretenes Ereignis, welches mit finanziellen Auswirkungen auf die betrachtete öffentliche Verwaltung verbunden ist. Vom Grundsatz her ist jeder Finanzvorfall von der Buchführung zu erfassen sowie durch einen Beleg zu dokumentieren (Belegprinzip).

Häufige Finanzvorfälle sind:
- Veränderung in einer Vermögens- und/oder Schuldenposition
- Realisierung eines Ertrags oder eines Aufwands
- Leistung einer Ein- oder Auszahlung

Die Begriffe Finanzvorfall und Verwaltungsvorfall werden im Regelfall lediglich Kontext öffentlicher Verwaltungen verwendet. Der Begriff Geschäftsvorfall ist demgegenüber sowohl in Unternehmen als auch in der öffentlichen Verwaltung gebräuchlich.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger