Als Verwaltungsdoppik bezeichnet man die Doppik in der
öffentlichen Verwaltung. Die Bezeichnung ist unabhängig von der Stellung der
Gebietskörperschaft
im föderalen System (Bund, Länder, Kommunen) gebräuchlich.
Die Verwaltungsdoppik bildet das begriffliche Gegenstück zur
Verwaltungskameralistik.
In der Praxis ist auf Bundes- und Landesebene meist noch die Verwaltungskameralistik als dominierendes
Buchführungssystem anzutreffen. Auf
kommunaler Ebene gewinnt demgegenüber die Verwaltungsdoppik stetig an Bedeutung und verdrängt zunehmend die
Verwaltungskameralistik.
Im Kontext staatlicher
Gebietskörperschaften (Bund, Länder) spricht man anstatt von der Verwaltungsdoppik
im Speziellen auch von der sog. Staatsdoppik. In den Kommunen ist analog hierzu der Begriff der
kommunalen Doppik weit verbreitet.