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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Verwaltungskameralistik

Die Verwaltungskameralistik (auch kurz: Kameralistik) ist eine stark inputorientierte Form der Buchführung, die primär in der öffentlichen Verwaltung Anwendung findet bzw. fand.

Die Verwaltungskameralistik betrachtet lediglich Einnahmen und Ausgaben, wodurch sie nur den Geldverbrauch, nicht aber den Ressourcenverbrauch erfasst. Der Fokus der Verwaltungskameralistik liegt daher auch eher auf Finanzzielen als auf Sachzielen. In der Verwaltungskameralistik werden - im Gegensatz zur Doppik - einseitige Konten mit mehreren Spalten (Soll, Ist, Rest) geführt. Die Gliederung der Konten orientiert sich am Haushaltsplan.

Das in der Verwaltungskameralistik dominierende Steuerungssystem ist die sog. Inputsteuerung. Es besteht grundsätzlich aber die Möglichkeit auch ein rein kamerales System um Ziele und Kennzahlen sowie um Wirkungsbetrachtungen zu ergänzen (Outputsteuerung).

Im Zuge der Haushaltsreformen in Deutschland, steigen viele Bundesländer auf Landesebene und/oder auf kommunaler Ebene von der Verwaltungskameralistik auf die Doppik oder die erweiterte Kameralistik um. Der Umsetzungsstand unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Auch auf Bundesebene ist geplant die Verwaltungskameralistik durch eine moderne (erweiterte) Kameralistik zu ersetzen.

Siehe hierzu auch:
- Definition des Begriffs "einfache Kameralistik"
- Definition des Begriffs "kamerale Buchführung"
- Definition des Begriffs "Haushaltsplan (kameral)"
- Haushaltsreformen in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der Länder (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linksammlung zum Haushaltsrecht in Deutschland


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger