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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Verwaltungssteuerung

Als Verwaltungssteuerung bezeichnet man die zielgerichtete Beeinflussung von Verwaltungsmitarbeitern und Verwaltungseinheiten. Die Verwaltungssteuerung wird zunächst global seitens der jeweiligen Volksvertretung ausgeübt. Ein wichtiges Steuerungsinstrument ist hierbei der Haushaltsplan. Verwaltungsintern sind die Führungskräfte der einzelnen Verwaltungsebenen wichtige Akteure der Verwaltungssteuerung.

Erfolgen kann die Verwaltungssteuerung zunächst über konkrete Anordnungen, rechtliche Vorgaben (z.B. Satzung, Gesetz), Mitarbeitergespräche, Zielvereinbarungen etc. Die Steuerungslogik kann inputorientierten Charakter haben (d.h. Zuteilung von Haushaltsmitteln). Ebenso kann die Steuerungslogik output-/wirkungsorientiert erfolgen, indem Ziele festgesetzt werden, an deren Zielerreichung die Budgetzuteilung geknüpft wird. Der Zielerreichungsgrad wird über Kennzahlen gemessen.

Siehe auch:
- Artikel von HaushaltsSteuerung.de zum Thema "Haushaltssteuerung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Steuerung und Kontrolle"
- Aufsätze zum Thema "Steuerung und Kontrolle"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger