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Vollkosten
Bei den Vollkosten handelt es sich um einen speziellen
Kosten
begriff. Unter den Vollkosten versteht man die Summe aus den einem
Kostenträger
zugerechneten
Einzelkosten
und den anteilig auf diesen Kostenträger verrechneten
Gemeinkosten
.
Der Vollkostenansatz findet im Rahmen der
Vollkostenrechnung
Anwendung.
Gegensatz:
Teilkosten
.
Siehe hierzu auch:
-
Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
-
Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger