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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Vollkosten

Bei den Vollkosten handelt es sich um einen speziellen Kostenbegriff. Unter den Vollkosten versteht man die Summe aus den einem Kostenträger zugerechneten Einzelkosten und den anteilig auf diesen Kostenträger verrechneten Gemeinkosten.

Der Vollkostenansatz findet im Rahmen der Vollkostenrechnung Anwendung.

Gegensatz: Teilkosten.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger