Als funktionale Währung bezeichnet man diejenige Währung, die im wirtschaftlichen Umfeld einer
öffentlichen Gebietskörperschaft hauptsächlich verwendet wird. Es handelt sich damit um die Währung, in der die Gebietskörperschaft primär
Einnahmen erwirtschaftet bzw.
Ausgaben tätigt.
Die funktionale Währung deutscher Gebietskörperschaften ist der Euro.
Die funktionale Währung wird in den meisten entwickelten Ländern auch als
Darstellungswährung (d.h. als diejenige Währung, in der die
Haushaltspläne und Rechnungsabschlüsse aufgestellt werden) verwendet.