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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Währung, funktionale

Als funktionale Währung bezeichnet man diejenige Währung, die im wirtschaftlichen Umfeld einer öffentlichen Gebietskörperschaft hauptsächlich verwendet wird. Es handelt sich damit um die Währung, in der die Gebietskörperschaft primär Einnahmen erwirtschaftet bzw. Ausgaben tätigt.

Die funktionale Währung deutscher Gebietskörperschaften ist der Euro.

Die funktionale Währung wird in den meisten entwickelten Ländern auch als Darstellungswährung (d.h. als diejenige Währung, in der die Haushaltspläne und Rechnungsabschlüsse aufgestellt werden) verwendet.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger