Als Wertzuwachssteuer bezeichnet man eine
Steuer, die auf den in Geld bewerteten Wertzuwachs eines Gesamt- oder eines
Teilvermögens erhoben wird. In Deutschland gibt es keine unmittelbare Wertzuwachssteuer, wenngleich im Rahmen der
Einkommensteuer realisierte Wertzuwächse (d.h. Veräußerungsgewinne) mittelbar erfasst werden.