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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Wertzuwachssteuer

Als Wertzuwachssteuer bezeichnet man eine Steuer, die auf den in Geld bewerteten Wertzuwachs eines Gesamt- oder eines Teilvermögens erhoben wird. In Deutschland gibt es keine unmittelbare Wertzuwachssteuer, wenngleich im Rahmen der Einkommensteuer realisierte Wertzuwächse (d.h. Veräußerungsgewinne) mittelbar erfasst werden.

Siehe auch:
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Steueruhr Deutschlands
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger