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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Zielkosten

Zielkosten (auch: Target Costs) sind derjenige Geldbetrag, den die Herstellung eines Produktes bzw. die Erbringung einer Leistung am Markt maximal kosten darf. Sie werden z.B. aus dem maximal erzielbaren Marktpreis oder den Kosten anderer Anbieter abgeleitet.

Die ermittelten Zielkosten des Produktes bzw. der Leistung werden in einem nächsten Schritt, der sog. Zielkostenspaltung, auf die einzelnen Funktionen und Komponenten des Produktes bzw. der Leistung heruntergebrochen. Sinn und Zweck der Zielkostenspaltung ist es, die Erreichung der Zielkosten besser steuerbar zu machen.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger