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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Zuschlagssatz

Als Zuschlagssatz bezeichnet man in der Kostenrechnung eine/n zumeist in Prozent ausgedrückte/n Verhältnisgröße/Schlüssel (im Sinne eines Aufschlags) zur Verrechnung von Gemeinkosten auf einen Kostenträger. Hierbei wird für jede Hauptkostenstelle ein eigener Zuschlagssatz ermittelt, indem die Gemeinkosten der Kostenstelle auf eine bestimmte Basis bezogen werden.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger