Als Zuschlagssatz bezeichnet man in der
Kostenrechnung eine/n zumeist in Prozent ausgedrückte/n Verhältnisgröße/Schlüssel (im Sinne eines Aufschlags) zur Verrechnung von
Gemeinkosten auf einen
Kostenträger. Hierbei wird für jede
Hauptkostenstelle ein eigener Zuschlagssatz ermittelt, indem die Gemeinkosten der Kostenstelle auf eine bestimmte Basis bezogen werden.