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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Zweijahreshaushalt

Ein Zweijahreshaushalt (auch: Doppelhaushalt) ist ein Haushalt, der für einen Planungszeitraum von zwei Haushaltsjahren erstellt wird. Eine Trennung nach Haushaltsjahren muss jedoch auch im Falle eines Zweijahreshaushalts durchgeführt werden (sog. Jährlichkeitsgrundsatz).

Siehe hierzu auch:
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Linkliste zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linkliste zu den Haushaltsplänen des Bundes (Deutschland, Österreich, Schweiz)
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Öffentlicher Haushalt"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger