Ein Zweijahreshaushalt (auch: Doppelhaushalt) ist ein Haushalt, der für einen Planungszeitraum von zwei Haushaltsjahren erstellt wird.
Eine Trennung nach Haushaltsjahren muss jedoch auch im Falle eines Zweijahreshaushalts durchgeführt werden (sog. Jährlichkeitsgrundsatz).