Finanzaufsicht darf Landkreis zu Erhöhung der Kreisumlage anweisen
14. Juli 2015 |
Autor: Marc Gnädinger
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 16. Juni 2015 entschieden, dass die Finanzaufsicht einen Landkreis nötigenfalls bei
unausgeglichenem Haushalt zu einer Erhöhung der
Kreisumlage anweisen kann. Damit hat das Gericht die gesetzliche Pflicht zum stetigen
Haushaltsausgleich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und damit den Kern
generationengerechten Wirtschaftens gestärkt.
Der klagende hessische Landkreis hatte zuvor trotz Aufforderung durch die Finanzaufsicht weder eine Anhebung des Kreisumlagesatzes
für das Haushaltsjahr 2010 noch Einsparmaßnahmen in entsprechender Höhe beschlossen. Die Aufsicht wies ihn daraufhin an, den Hebesatz
für die Kreisumlage um drei Prozentpunkte zu erhöhen. Die Klage des Kreises hiergegen war vor dem Verwaltungsgericht zunächst erfolgreich,
wurde jedoch bereits in der Berufungsinstanz durch den Verwaltungsgerichtshof abgewiesen.