HaushaltsSteuerung.de »
Weblog »
Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat auf Basis der Stabilitätsberichte 2015 von Bund und Ländern
Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat auf Basis der Stabilitätsberichte 2015 von Bund und Ländern
2. Januar 2016 |
Autor: Andreas Burth
Auf Grundlage von Art. 109a Grundgesetz ist der
Stabilitätsrat zur Überwachung der Haushaltswirtschaft von Bund und
Ländern eingerichtet worden. Die Einrichtung erfolgte im Rahmen der Föderalismusreform II. In Kombination mit der neuen
Schuldenregel des Grundgesetzes zielt der Stabilitätsrat darauf ab, langfristig tragfähige Haushalte im Bund und in den
Ländern sicherzustellen. Nach § 3 Stabilitätsratsgesetz überwacht der Stabilitätsrat regelmäßig die aktuelle Lage und
die Entwicklung der Haushalte von Bund und Ländern. Hierzu übermitteln der Bund und die Länder jährlich einen sog.
Stabilitätsbericht an den Stabilitätsrat. Die Berichte sind bis Mitte Oktober des jeweiligen Jahres dem Stabilitätsrat
zuzuleiten. Kern des Stabilitätsberichts ist die Meldung von vier Finanzkennzahlen (sog. Kennziffern zur aktuellen
Haushaltslage und zur Finanzplanung) und die Durchführung einer sog. Standardprojektion.
Der vorliegende Beitrag untersucht die Stabilitätsberichte des Bundes und der Länder für das Berichtsjahr 2015.
Grundlage sind die Beschlüsse der 12. Sitzung des Stabilitätsrats vom 9.12.2015.