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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat auf Basis der Stabilitätsberichte 2015 von Bund und Ländern

Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat auf Basis der Stabilitätsberichte 2015 von Bund und Ländern
2. Januar 2016  |  Autor: Andreas Burth



Auf Grundlage von Art. 109a Grundgesetz ist der Stabilitätsrat zur Überwachung der Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern eingerichtet worden. Die Einrichtung erfolgte im Rahmen der Föderalismusreform II. In Kombination mit der neuen Schuldenregel des Grundgesetzes zielt der Stabilitätsrat darauf ab, langfristig tragfähige Haushalte im Bund und in den Ländern sicherzustellen. Nach § 3 Stabilitätsratsgesetz überwacht der Stabilitätsrat regelmäßig die aktuelle Lage und die Entwicklung der Haushalte von Bund und Ländern. Hierzu übermitteln der Bund und die Länder jährlich einen sog. Stabilitätsbericht an den Stabilitätsrat. Die Berichte sind bis Mitte Oktober des jeweiligen Jahres dem Stabilitätsrat zuzuleiten. Kern des Stabilitätsberichts ist die Meldung von vier Finanzkennzahlen (sog. Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung) und die Durchführung einer sog. Standardprojektion.

Der vorliegende Beitrag untersucht die Stabilitätsberichte des Bundes und der Länder für das Berichtsjahr 2015. Grundlage sind die Beschlüsse der 12. Sitzung des Stabilitätsrats vom 9.12.2015.

Überblick:
- Allgemeine Vorbemerkungen
- Struktureller Finanzierungssaldo des Bundes und der Länder
- Kreditfinanzierungsquote des Bundes und der Länder
- Zins-Steuer-Quote des Bundes und der Länder
- Schuldenstand des Bundes und der Länder
- Standardprojektionen für den Bund und die Länder
- Zusammenfassende Beurteilung
- Links zu den Stabilitätsberichten 2015
- Weitere Informationen



Allgemeine Vorbemerkungen

In den Stabilitätsberichten sind die vier in Tabelle 1 aufgeführten Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung zu berichten. Die Kennziffern dem Stabilitätsrat werden für mehrere Jahre mitgeteilt. Beim Berichtszeitraum der Stabilitätsberichte 2015 wird zwischen dem Zeitraum der aktuellen Haushaltslage (hier: 2013 bis 2015) und dem Finanzplanungszeitraum (hier zumeist: 2016 bis 2019) unterschieden.

Der Zeitraum der aktuellen Haushaltslage umfasst die Ist-Werte der beiden vorangegangenen Jahre (hier: 2013 und 2014) und die Haushaltsplandaten des laufenden Haushaltsjahrs (hier: 2015). Der Finanzplanungszeitraum beinhaltet die aktuellen Entwürfe für das folgende Haushaltsjahr sowie die weiteren Ansätze der mittelfristigen Finanzplanung. Insgesamt wird damit ein Zeitraum von bis zu sieben Jahren betrachtet.

Für die vier Kennziffern werden Schwellenwerte definiert, deren Überschreitung auf eine sog. "Auffälligkeit" hinweist. Eine Kennziffer gilt laut Stabilitätsrat in einem Zeitraum als auffällig, wenn mindestens zwei Werte den Schwellenwert überschreiten. Ein Zeitraum wird insgesamt als auffällig gewertet, wenn mindestens drei von vier Kennziffern auffällig sind. Der Stabilitätsrat leitet eine Evaluation der betreffenden Gebietskörperschaft ein, sofern mindestens einer der zwei Zeiträume auffällig ist. In den Datentabellen dieses Beitrags werden Überschreitungen von Schwellenwerten in einzelnen Jahren durch einen hellroten Zellenhintergrund kenntlich gemacht.

Definitionen und Schwellenwerte: Kennziffern der Stabilitätsberichte zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung des Bundes und der Länder

Eine weitere Komponente des Frühwarnsystems des Stabilitätsrats ist die Standardprojektion auf Basis einheitlicher Annahmen. Während die Überschreitung der Schwellenwerte der Kennziffern auf eine aktuell drohende Haushaltsnotlage hinweist, soll die Projektion die Gefahr einer zukünftig drohenden Haushaltsnotlage frühzeitig aufzeigen.

Die Standardprojektion ermittelt, bei welcher Zuwachsrate der Ausgaben am Ende des Projektionszeitraums von sieben Jahren eine Überschreitung des Schwellenwerts der Kennziffer Schuldenstand gerade noch vermieden wird, sofern die Schuldenstandsquote gegenüber dem Ausgangsjahr konstant gehalten wird. Als Projektionszeitraum werden sieben Jahre gewählt, um über den Finanzplanungszeitraum hinaus das Risiko einer drohenden Haushaltsnotlage erkennen zu können. Dabei konzentriert sich die Standardprojektion auf die Kennziffer Schuldenstand als Resultat langfristiger haushaltswirtschaftlicher Entwicklungen. Die Stabilisierung des Schuldenstands im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt ist im Rahmen finanzwissenschaftlicher Analysen ein häufig verwendeter Maßstab für die Beurteilung der Tragfähigkeit der Finanzpolitik.

Die im Rahmen der Haushaltsüberwachung untersuchten Kenngrößen beziehen sich im Wesentlichen auf den
Kernhaushalt. Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums soll die Haushaltsüberwachung perspektivisch aber auf den öffentlichen Gesamthaushalt (d.h. Kernhaushalt + Extrahaushalte) ausgeweitet werden.



Struktureller Finanzierungssaldo des Bundes und der Länder

Der strukturelle Finanzierungssaldo des Bundes ist - abgesehen von 2013 - in allen Jahren positiv. Damit wird auch keiner der Schwellenwerte überschritten.

Struktureller Finanzierungssaldo des Bundes (Deutschland) gemäß Stabilitätsberichterstattung 2015 (in Euro je Einwohner)

Von den 16 Bundesländern berichten Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in allen Jahren positive strukturelle Finanzierungssalden. 14 von 16 Ländern überschreiten keinen der Schwellenwerte. Die beiden einzigen Länder mit Schwellenwertüberschreitungen sind das Saarland und Bremen. Die beiden Länder stehen demnach aktuell vor den größten Konsolidierungsherausforderungen.

Im Kontext der Länder ist darauf hinzuweisen, dass beim strukturellen Finanzierungssaldo aktuell noch keine Konjunkturbereinigung durchgeführt wird, da sich die Beteiligten noch nicht auf ein Verfahren einigen konnten. Es wird nur eine Strukturbereinigung nach der Maßgabe des Stabilitätsrats vorgenommen.

Strukturelle Finanzierungssalden der Länder gemäß Stabilitätsberichterstattung 2015 (in Euro je Einwohner)



Kreditfinanzierungsquote des Bundes und der Länder

Eine negative Kreditfinanzierungsquote deutet auf eine Nettokredittilgung hin. Lediglich 2013 und 2016 finden sich im Falle des Bundes positive Werte. Eine Überschreitung der Schwellenwerte ist in keinem der sieben Jahre zu beobachten.

Kreditfinanzierungsquote des Bundes (Deutschland) gemäß Stabilitätsberichterstattung 2015 (in Prozent)

Auf Landesebene sind in drei Ländern Überschreitungen der Schwellenwerte zu beobachten: Bremen, Hessen und Saarland. Im Falle des Landes Hessen betrifft diese Feststellung jedoch lediglich das Jahr 2013. Das Saarland und Bremen berichten für die Mehrzahl der Jahre Überschreitungen im Schwellenwert.

Eine in allen Jahren negative Kreditfinanzierungsquote (d.h. Nettokredittilgung statt Nettokreditaufnahme) berichten nachstehende Länder: Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Kreditfinanzierungsquoten der Länder gemäß Stabilitätsberichterstattung 2015 (in Prozent)



Zins-Steuer-Quote des Bundes und der Länder

Bei der Zins-Steuer-Quote profitiert der deutsche Staat von dem aktuell sehr niedrigen Zinsniveau. Dies schlägt sich auch in der Zins-Steuer-Quote des Bundes nieder, die in sämtlichen sieben Jahre den Schwellenwert deutlich unterschreitet.

Zins-Steuer-Quote des Bundes (Deutschland) gemäß Stabilitätsberichterstattung 2015 (in Prozent)

Auch die Länder profitieren vom niedrigen Zinsniveau. Dennoch gibt es einzelne Länder, die die Schwellenwerte überschreiten. Konkret handelt es sich um Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein. Bremen und das Saarland überschreiten in allen Jahren die Schwellenwerte. In Berlin sind es drei und in Schleswig-Holstein zwei Jahre. Im Land Rheinland-Pfalz trifft dies mit 2015 nur auf ein Jahr zu. Im Falle eines wieder steigenden Zinsniveaus ist zu erwarten, dass die Zins-Steuer-Quoten auf Länderebene (merklich) steigen werden. Zinsniveauänderungen werden sich allerdings erst mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung in der Zins-Steuer-Quote niederschlagen. Die Länder mit der niedrigsten Zins-Steuer-Quote sind Bayern und Sachsen.

Zins-Steuer-Quoten der Länder gemäß Stabilitätsberichterstattung 2015 (in Prozent)



Schuldenstand des Bundes und der Länder

Für den Bund wird der Schuldenstand in Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bestimmt. Die Kenngröße weist im Zeitablauf eine fallende Tendenz auf. Die Schwellenwerte werden jeweils eingehalten.

Schuldenstand des Bundes (Deutschland) gemäß Stabilitätsberichterstattung 2015 (in Prozent des BIP)

Die Schuldenstände der Länder werden an den Stabilitätsrat in Euro je Einwohner berichtet. Am niedrigsten sind die Schuldenstände in Bayern und Sachsen. Dies korrespondiert mit den oben festgestellten niedrigen Zins-Steuer-Quoten dieser beiden Länder.

Den höchsten Schuldenstand aller Flächenländer hat das Saarland. Bei den Stadtstaaten trifft dies auf Bremen zu. Die beiden Länder waren schon bei den übrigen drei Kennziffern auffällig. Die zwei Länder sind als stark konsolidierungsbedürftig einzustufen.

Neben Bremen und dem Saarland überschreitet auch Berlin in allen sieben Jahren die jeweiligen Schwellenwerte für den Schuldenstand. Sachsen-Anhalt weist in drei Jahren und Schleswig-Holstein in fünf Jahren einen Schuldenstand aus, der über den Schwellenwerten liegt.

Schuldenstände der Länder gemäß Stabilitätsberichterstattung 2015 (in Euro je Einwohner)



Standardprojektionen für den Bund und die Länder

Mit der Standardprojektion wird bestimmt, bei welcher Zuwachsrate der Ausgaben am Ende des Projektionszeitraums von sieben Jahren eine Überschreitung des Schwellenwerts der Kennziffer "Schuldenstand" gerade noch vermieden wird, sofern die Schuldenstandsquote gegenüber dem Ausgangsjahr konstant gehalten wird. Für den Bund liegen die errechneten Zuwachsraten der Ausgaben bei 2,58 Prozent (für 2014 bis 2021) und bei 2,44 Prozent (für 2015 bis 2022). Der Referenzwert ist jeweils -1,85 Prozent. Der Referenzwert wird damit eingehalten.

Standardprojektion für den Bund (Deutschland) gemäß Stabilitätsberichterstattung 2015 (in Prozent)

Eine Standardprojektion wird auch für die 16 Länder durchgeführt. Die Schwellenwerte von 1,3 Prozent (2014 bis 2021) bzw. 1,1 Prozent (2015 bis 2022) werden von 14 Ländern eingehalten. Nur die beiden Länder Bremen und Saarland weisen eine errechnete Zuwachsrate auf, die unter dem Schwellenwert liegt. Beide Länder liegen zugleich bei der Zuwachsrate im negativen Bereich.

Standardprojektionen für die Länder gemäß Stabilitätsberichterstattung 2015 (in Prozent)



Zusammenfassende Beurteilung

Der Stabilitätsrat hat für den Bund und die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen keine drohende Haushaltsnotlage identifiziert. Demgegenüber hat der Stabilitätsrat mit Beschluss vom 23.5.2011 eine drohende Haushaltsnotlage in den Ländern Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein festgestellt. Diese vier Länder befinden sich daher im Sanierungsverfahren.

Besonders kritisch erscheint die Lage in Bremen und im Saarland, den beiden einwohnerschwächsten Ländern Deutschlands (jeweils weniger als eine Mio. Einwohner). Die Haushalte der zwei Länder sind als stark konsolidierungsbedürftig einzustufen. Politik und Verwaltung stehen dort in den kommenden Jahren vor großen Konsolidierungsherausforderungen. Die Konsolidierungspotenziale auf der Einnahme- und Ausgabeseite sind so weit wie möglich auszuschöpfen. Im positiven Sinne auffällig sind v.a. die beiden Länder Bayern und Sachsen. Die Haushalte dieser zwei Länder vermitteln aktuell den stabilsten Eindruck.

Die weitere Entwicklung der Länderfinanzen hängt von verschiedenen Determinanten ab. Beispielhaft genannt seien die Konjunktur, die Flüchtlingskrise und die Zinsentwicklung. Hinzu kommt für die Jahre ab 2020 der neue Bund-Länder-Finanzausgleich. Noch haben sich Bund und Länder nicht auf die konkrete Ausgestaltung des neuen Bund-Länder-Finanzausgleichs geeinigt. Gleichwohl liegt inzwischen ein Vorschlag der 16 Länder vor. Eine offizielle Entscheidung des Bundes zu diesem Vorschlag steht noch aus. Details zum Ländervorschlag können untenstehendem Dokument entnommen werden.

» Vorschlag der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Neuordnung
    der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen vom 3. Dezember 2015

    Hrsg.: Ministerpräsidentenkonferenz

Eine Analyse zu den Umverteilungswirkungen des aktuell gültigen Bund-Länder-Finanzausgleichs ist unter nachstehendem Link abrufbar.

» Geber und Nehmer im Bund-Länder-Finanzausgleich 2014 unter Einbeziehung von
    Umsatzsteuervorwegausgleich, Länderfinanzausgleich und
    Bundesergänzungszuweisungen, Blog-Eintrag vom 21. Dezember 2016

    Autor: Andreas Burth



Links zu den Stabilitätsberichten 2015

Nachfolgende Linkliste umfasst die kompletten Stabilitätsberichte des Bundes und der Länder für das Berichtsjahr 2015. Es handelt sich jeweils um den Stabilitätsbericht inkl. der Beschlussfassung des Stabilitätsrats.

» 12. Sitzung 12/2015 Haushaltsüberwachung Bund: Beschluss, Kennziffern und
    Stabilitätsbericht 2015

    Hrsg.: Stabilitätsrat

» 12. Sitzung 12/2015 Haushaltsüberwachung Baden-Württemberg: Beschluss,
    Kennziffern und Stabilitätsbericht 2015

    Hrsg.: Stabilitätsrat

» 12. Sitzung 12/2015 Haushaltsüberwachung Bayern: Beschluss, Kennziffern und
    Stabilitätsbericht 2015

    Hrsg.: Stabilitätsrat

» 12. Sitzung 12/2015 Haushaltsüberwachung Berlin: Beschluss, Kennziffern und
    Stabilitätsbericht 2015

    Hrsg.: Stabilitätsrat

» 12. Sitzung 12/2015 Haushaltsüberwachung Brandenburg: Beschluss, Kennziffern
    und Stabilitätsbericht 2015

    Hrsg.: Stabilitätsrat

» 12. Sitzung 12/2015 Haushaltsüberwachung Bremen: Beschluss, Kennziffern und
    Stabilitätsbericht 2015

    Hrsg.: Stabilitätsrat

» 12. Sitzung 12/2015 Haushaltsüberwachung Hamburg: Beschluss, Kennziffern und
    Stabilitätsbericht 2015

    Hrsg.: Stabilitätsrat

» 12. Sitzung 12/2015 Haushaltsüberwachung Hessen: Beschluss, Kennziffern und
    Stabilitätsbericht 2015

    Hrsg.: Stabilitätsrat

» 12. Sitzung 12/2015 Haushaltsüberwachung Mecklenburg-Vorpommern: Beschluss,
    Kennziffern und Stabilitätsbericht 2015

    Hrsg.: Stabilitätsrat

» 12. Sitzung 12/2015 Haushaltsüberwachung Niedersachsen: Beschluss, Kennziffern
    und Stabilitätsbericht 2015

    Hrsg.: Stabilitätsrat

» 12. Sitzung 12/2015 Haushaltsüberwachung Nordrhein-Westfalen: Beschluss,
    Kennziffern und Stabilitätsbericht 2015

    Hrsg.: Stabilitätsrat

» 12. Sitzung 12/2015 Haushaltsüberwachung Rheinland-Pfalz: Beschluss, Kennziffern
    und Stabilitätsbericht 2015

    Hrsg.: Stabilitätsrat

» 12. Sitzung 12/2015 Haushaltsüberwachung Saarland: Beschluss, Kennziffern und
    Stabilitätsbericht 2015

    Hrsg.: Stabilitätsrat

» 12. Sitzung 12/2015 Haushaltsüberwachung Sachsen: Beschluss, Kennziffern und
    Stabilitätsbericht 2015

    Hrsg.: Stabilitätsrat

» 12. Sitzung 12/2015 Haushaltsüberwachung Sachsen-Anhalt: Beschluss, Kennziffern
    und Stabilitätsbericht 2015

    Hrsg.: Stabilitätsrat

» 12. Sitzung 12/2015 Haushaltsüberwachung Schleswig-Holstein: Beschluss,
    Kennziffern und Stabilitätsbericht 2015

    Hrsg.: Stabilitätsrat

» 12. Sitzung 12/2015 Haushaltsüberwachung Thüringen: Beschluss, Kennziffern und
    Stabilitätsbericht 2015

    Hrsg.: Stabilitätsrat



Weitere Informationen

Zusätzliche Datenangebote zu den Finanzen des Bundes und der Länder sind über nachstehende Links abrufbar.

» Bundeshaushalts-Uhr
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Haushaltsuhren der Länder
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Bund-Länder-Finanzausgleich in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Staatsverschuldung in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Steueruhr Deutschlands
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Subventionen des deutschen Staates
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger