Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Weblog
  » Aktuelle Blog-Einträge
  » Weblog-Archiv
  » Themen
  » Karikaturen
  » Autoren
  » RSS-Feed zum Blog
HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Kommunaler Folgekostenrechner Rheinland-Pfalz

Kommunaler Folgekostenrechner Rheinland-Pfalz
2. Februar 2015  |  Autor: Marc Gnädinger



Bei zahlreichen (kommunalen) Vorhaben und Investitionen übersteigen die Folgelasten bereits nach kurzer Zeit die ursprünglichen Investitionslasten. Es ist insofern in vielen Fällen aus wirtschaftlichen Überlegungen lobenswert etwaige Folgelasten bei Investitionsentscheidungen und sonstigen planerischen Entscheidungen einzubeziehen. Auf diese Weise wird sowohl der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit unterstützt als auch ein Beitrag zum Erhalt der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit geleistet.

Entsprechend sieht das Gemeindehaushaltsrecht entsprechende Regelungen vor. So soll z.B. nach § 10 Abs. 1 GemHVO RP (Gemeindehaushaltsverordnung Rheinland-Pfalz) vor dem Beschluss vor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten, die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden.

In Rheinland-Pfalz wurde jüngst im Kontext der Folgekosten ein gerade vor dem Hintergrund der heterogenen demographischen Entwicklung innovatives Produkt etabliert. Das Land Rheinland-Pfalz stellt den Kommunen ein speziell auf die Gegebenheiten des Landes angepasstes Instrument zur Folgekostenanalyse von Wohnbauflächenentwicklungen zur Verfügung. Der sog. Folgekostenrechner steht als Download im Internet bereit und stellt die aufgrund einer Baugebietsentwicklung zu erwartenden Einnahmen den zu erwartenden Ausgaben gegenüber.

» Folgekostenrechner Rheinland-Pfalz
    Hrsg.: Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz,
    Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Nach Angaben aus den Ministerien wurde das Programm in einem über zweijährigen Praxistest in enger Zusammenarbeit mit ausgewählten Kommunen (von kleinen Ortsgemeinden über Verbandsgemeinden bis hin zu den Oberzentren des Landes) sowie unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände, der Planungsgemeinschaften und der Architektenkammer entwickelt.

» Planungshilfe für Kommunen - Lemke und Ahnen stellen Folgekostenrechner vor,
    Meldung vom 27.1.2015

    Hrsg.: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger