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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Anlagenbuchführung
Die Anlagenbuchführung umfasst Informationen über die im Zuge der
Inventur
erfassten Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens.
Zweck der Anlagenbuchführung ist vor allem die Bestimmung der
Abschreibungsbeträge.
Die Aufgabe der Anlagenbuchführung wird von der
Anlagenbuchhaltung wahrgenommen.
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