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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Anlagengitter

Das Anlagengitter (auch: Anlagenspiegel) ist eine für doppisch buchende Gebietskörperschaften vorgeschriebene Übersicht, die Aufschluss über die wertmäßige Entwicklung der einzelnen Positionen des Anlagevermögens gibt. Das Anlagengitter ist dem Anhang beizufügen. Es wird i.d.R. in Form einer Tabelle erstellt.

Das Anlagengitter bildet, ausgehend von den ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (AHK), die im betrachteten Geschäftsjahr realisierten Zugänge, Abgänge, Umbuchungen, Zuschreibungen und Abschreibungen ab. Des Weiteren sind auch die kumulierten Abschreibungen im Anlagengitter auszuweisen.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum