Unter dem Bundesfinanzrahmengesetz versteht man in Österreich einen jährlich fortzuschreibenden Plan zur mittelfristigen
Haushaltssteuerung.
Das Bundesfinanzrahmengesetz hat mit der
Haushaltsrechtsreform
2009 das sog. Budgetprogramm ersetzt. Das Budgetprogramm hatte - im Gegensatz zum Bundesfinanzrahmengesetz - keinen verbindlichen Charakter.
Das Bundesfinanzrahmengesetz gemäß altem
Bundeshaushaltsgesetz (bis 2012) enthält für einen Planungshorizont von vier
Finanzjahren verbindliche
Ausgabenobergrenzen und Rahmenvorgaben für die Personalplanung.
Das Bundesfinanzrahmengesetz wird jedes Jahr rollierend um ein weiteres Finanzjahr ergänzt.
Das Bundesfinanzrahmengesetz gemäß neuem Bundeshaushaltsgesetz (ab 2013) schreibt für die folgenden vier Jahre
Auszahlungsobergrenzen verbindlich vor (unter Beachtung der
Zielvorgaben). Ebenso sind die Grundzüge des Personalplans darzustellen.
Die festgelegten Auszahlungsobergrenzen dürfen weder im Rahmen der Budgetplanung noch im Rahmen des
Budgetvollzugs
überschritten werden, es sei denn es ist Gefahr im Verzug oder es tritt der Verteidigungsfall ein.
Der Entwurf des Bundesfinanzrahmengesetzes sowie dessen Zielsetzungen sind im
Strategiebericht zu erläutern.