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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Deckungsmittel, spezielle

Unter speziellen Deckungsmitteln versteht man Einnahmen, die zweckgebunden eingenommen wurden. D.h. es handelt sich um Einnahmen, die bezüglich ihres Verwendungszwecks auf bestimmte Ausgabepositionen beschränkt sind.

Beispiele: Beiträge, Zuschüsse, Zweckzuweisungen (wie z.B. ein Großteil der staatlichen Investitionszuweisungen).

Gegensatz: allgemeine Deckungsmittel.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum