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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Divisionskalkulation
Die Divisionskalkulation ist ein Kalkulationsverfahren im Rahmen der Kostenträgerstückrechnung.
Sie dient vornehmlich der Ermittlung der Stückkosten eines Kostenträgers (Produkt bzw. Leistung).
Die Divisionskalkulation ist nur anwendbar, wenn die Produkte bzw. Dienstleistungen homogen sind. D.h. die Divisionskalkulation
kann nur von einer Organisation(seinheit) angewendet werden, die lediglich ein einziges stets gleichartiges Produkt erstellt bzw. nur eine
einzige gleichartige Dienstleistung erbringt.
Bei der Divisionskalkulation werden die Kosten auf die Kostenträger verteilt, indem die gesamten Kosten durch die
gesamte Menge an hergestellten Produkten bzw. erbrachten Dienstleistungen geteilt werden. Das Ergebnis der Division sind
dann die Stückkosten.
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