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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Erblast

Der Begriff der Erblast beschreibt im Kontext der Haushaltspolitik eine Situation, in der die aktuellen Mandats- und Entscheidungsträger nicht oder nur partiell für den gegenwärtigen Schuldenstand einer Gebietskörperschaft verantwortlich sind. Die Schulden wurden von vorangegangenen Entscheidungsträgern quasi vererbt und engen heute die Entscheidungsspielräume der gegenwärtig Verantwortlichen ein.

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger