Der Begriff der Erblast beschreibt im Kontext der
Haushaltspolitik eine Situation, in der die aktuellen Mandats- und
Entscheidungsträger nicht oder nur partiell für den gegenwärtigen
Schuldenstand einer
Gebietskörperschaft verantwortlich sind. Die Schulden wurden von vorangegangenen
Entscheidungsträgern quasi vererbt und engen heute die Entscheidungsspielräume
der gegenwärtig Verantwortlichen ein.