|
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Gelder, durchlaufende
Durchlaufende Gelder (auch: durchlaufende Finanzmittel) sind finanzielle Mittel, die eine öffentliche Verwaltung für einen Dritten einnimmt
und dann für den Dritten ausgibt. Durchlaufende Gelder werden i.d.R. nicht im Haushaltsplan
veranschlagt.
Nach § 15 Leittext für eine doppische Gemeindehaushaltsverordnung des Arbeitskreises III der Innenministerkonferenz sind durchlaufende Gelder im
Finanzhaushalt gesondert auszuweisen.
|
|