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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsreste

Als Haushaltsreste bezeichnet man in der Kameralistik den Oberbegriff für Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste.

Im doppischen Haushaltsrecht sind Haushaltsreste in einigen Ländern (z.B. in Brandenburg) definiert als Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen, die in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger