Das Periodisierungsprinzip ist ein Grundsatz der
doppelten Buchführung, demzufolge
Erträge und
Aufwendungen
in ihrer voraussichtlichen Höhe in dem Jahr zu veranschlagen sind, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind.
Dabei ist es unerheblich, wann die damit zusammenhängenden
Einzahlungen bzw.
Auszahlungen anfallen.