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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Personalstandstatistik

Der Begriff der Personalstandstatistik (vollständiger Titel: Personal des öffentlichen Dienstes - Fachserie 14, Reihe 6) bezeichnet eine jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Statistik aus der Fachserie "Finanzen und Steuern".

Die Personalstandstatistik enthält Daten zu den Beschäftigten der öffentlichen Arbeitgeber. Die Ergebnisse der Personalstandstatistik dienen insbesondere als Entscheidungsgrundlage zur Weiterentwicklung des Dienst-, Besoldungs-, Tarif- und Versorgungsrechts. Die Daten der Personalstandstatistik dienen darüber hinaus der mittelfristigen Finanzplanung von Bund und Ländern. Auf Basis der Personalstandstatistik können ferner Benchmarkings durchgeführt werden (z.B. im kommunalen Bereich).

Die Personalstandstatistik ist eine Stichtagserhebung zum 30.6. des jeweiligen Jahres.

Rechtsgrundlage zur Personalstandstatistik ist insb. das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG).

Siehe hierzu auch:
- Links zu den bisher veröffentlichten Personalstandstatistiken
- Blog-Einträge zum Thema "Personal & Versorgungsempfänger"



Weitere Informationen:
» Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG)

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum