Sichteinlagen Unter die Sichteinlagen fallen im Kontext der Finanzvermögensstatistik
Einlagen bei Banken (in Euro oder in Fremdwährung), deren sofortige Umwandlung in
Bargeld verlangt werden kann oder die durch Überweisung, Scheck, Lastschrift oder ähnliche Verfügungen übertragbar sind - und zwar jeweils ohne nennenswerte Beschränkungen oder Gebühren.
Unter die Sichteinlagen fallen Einlagen auf Konten bei deutschen und ausländischen Kreditinstituten (inkl. Tagesgelder) und Einlagen auf Konten bei der Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank.
Sichteinlagen stellen eine Form des Finanzvermögens einer öffentlichen Einheit (Bund, Land, Gemeinde, Gemeindeverband, Sozialversicherung bzw. deren
Extrahaushalte) dar.