Zu den internen Staatsschulden zählen alle Schulden (Anleihen, Kredite, Darlehen) eines Staates, die in der Währung des jeweiligen Staates aufgenommen wurden.
So zählen im Falle Deutschlands alle auf Euro lautende Schulden von Bund, Ländern und Kommunen zu
den internen Staatsschulden.