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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Stille Lasten

Als stille Lasten bezeichnet man den Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert von Aktiva bzw. Passiva einerseits und dem tatsächlichen (Zeit-)Wert dieser Aktiva bzw. Passiva andererseits. Stille Lasten liegen hierbei immer dann vor, wenn der tatsächliche Wert einer Aktivposition unter dem Buchwert (d.h. Überbewertung von Vermögen) bzw. der tatsächliche Wert der Passivposition über dem Buchwert (d.h. Unterbewertung von Schulden) liegt. Im jeweils umgekehrten Fall spricht man von sog. stillen Reserven. Stille Lasten sind aus der Bilanz nicht ersichtlich.

Gegensatz: stille Reserven.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen von Bundesländern und Kommunen
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger