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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Transferaufwendungen

Unter dem Begriff Transferaufwendungen werden alle Aufwendungen zusammengefasst, die ohne Gegenleistung an Dritte geleistet werden. Sie zählen zu den ordentlichen Aufwendungen.

Zu den Transferaufwendungen zählen z.B. Aufwendungen für Sozialleistungen, Zuweisungen und Zuschüsse, Schuldendiensthilfen und allgemeine Umlagen.

Transferaufwendungen werden in der Doppik im Ergebnishaushalt geplant. Realisierte Transferaufwendungen werden in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger