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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Transferaufwendungen
Unter dem Begriff Transferaufwendungen werden alle Aufwendungen zusammengefasst, die ohne Gegenleistung
an Dritte geleistet werden. Sie zählen zu den ordentlichen Aufwendungen.
Zu den Transferaufwendungen zählen z.B. Aufwendungen für Sozialleistungen, Zuweisungen und Zuschüsse,
Schuldendiensthilfen und allgemeine Umlagen.
Transferaufwendungen werden in der Doppik im Ergebnishaushalt geplant. Realisierte Transferaufwendungen
werden in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.
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