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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Versorgungsaufwendungen

Unter dem Begriff Versorgungsaufwendungen werden alle Aufwendungen zusammengefasst, die für Versorgungsleistungen an Rentner und Pensionäre anfallen. Sie zählen zu den ordentlichen Aufwendungen.

Geplante Versorgungsaufwendungen werden in der Doppik im Ergebnishaushalt veranschlagt. Die realisierten Versorgungsaufwendungen sind entsprechend in der Ergebnisrechnung auszuweisen.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum