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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Versorgungsaufwendungen
Unter dem Begriff Versorgungsaufwendungen werden alle Aufwendungen zusammengefasst, die für Versorgungsleistungen
an Rentner und Pensionäre anfallen. Sie zählen zu den ordentlichen Aufwendungen.
Geplante Versorgungsaufwendungen werden in der Doppik
im Ergebnishaushalt
veranschlagt. Die realisierten Versorgungsaufwendungen
sind entsprechend in der Ergebnisrechnung auszuweisen.
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