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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Vollkosten
Bei den Vollkosten handelt es sich um einen speziellen Kostenbegriff. Die Vollkosten setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: den direkt zurechenbaren Kosten (Einzelkosten) und den nicht direkt zurechenbaren Kosten (Gemeinkosten). Die Vollkosten finden im Rahmen der Vollkostenrechnung Anwendung.
Gegensatz: Teilkosten.
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