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Kommunaler Folgekostenrechner Rheinland-Pfalz
Kommunaler Folgekostenrechner Rheinland-Pfalz
2. Februar 2015 |
Autor: Marc Gnädinger
Bei zahlreichen (kommunalen) Vorhaben und
Investitionen übersteigen die Folgelasten bereits nach kurzer
Zeit die ursprünglichen Investitionslasten. Es ist insofern in vielen Fällen aus wirtschaftlichen Überlegungen
lobenswert etwaige Folgelasten bei Investitionsentscheidungen und sonstigen planerischen Entscheidungen einzubeziehen.
Auf diese Weise wird sowohl der Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit
unterstützt als auch ein Beitrag zum Erhalt der
dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit geleistet.
Entsprechend sieht das Gemeindehaushaltsrecht entsprechende Regelungen vor. So soll z.B. nach § 10 Abs. 1 GemHVO RP
(Gemeindehaushaltsverordnung Rheinland-Pfalz) vor dem Beschluss vor Investitionen von erheblicher finanzieller
Bedeutung unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens
durch einen Vergleich der
Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und der
Folgekosten, die für die Gemeinde
wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden.
In Rheinland-Pfalz wurde jüngst im Kontext der Folgekosten ein gerade vor dem Hintergrund der heterogenen
demographischen Entwicklung innovatives Produkt etabliert. Das Land Rheinland-Pfalz stellt den Kommunen ein
speziell auf die Gegebenheiten des Landes angepasstes Instrument zur Folgekostenanalyse von Wohnbauflächenentwicklungen
zur Verfügung. Der sog. Folgekostenrechner steht als Download im Internet bereit und stellt die aufgrund einer
Baugebietsentwicklung zu erwartenden Einnahmen den zu erwartenden Ausgaben gegenüber.
» Folgekostenrechner Rheinland-Pfalz
Hrsg.: Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz, Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Nach Angaben aus den Ministerien wurde das Programm in einem über zweijährigen Praxistest in enger Zusammenarbeit
mit ausgewählten Kommunen (von kleinen Ortsgemeinden über Verbandsgemeinden bis hin zu den Oberzentren des Landes)
sowie unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände, der Planungsgemeinschaften und der Architektenkammer entwickelt.
» Planungshilfe für Kommunen - Lemke und Ahnen stellen Folgekostenrechner vor, Meldung vom 27.1.2015
Hrsg.: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
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