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Schuldenhöhe der 28 EU-Länder zum 31.12.2015 nach Ebenen/Teilsektoren
Schuldenhöhe der 28 EU-Länder zum 31.12.2015 nach Ebenen/Teilsektoren
22. April 2016 |
Autor: Andreas Burth
Analysen zur Staatsverschuldung der EU-Länder beziehen sich häufig nur auf den Gesamtstaat. Die von Eurostat publizierten Daten ermöglichen
allerdings auch eine Analyse der Frage, welcher Ebene bzw. welchem Teilsektor des
Sektors Staat welcher Anteil an der Gesamtverschuldung
zuzurechnen ist. Eine solche Untersuchung wird im vorliegenden Beitrag durchgeführt.
Die genutzte Abgrenzung der Staatsverschuldung ist jeweils der Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag. Ausgewiesen werden die Schuldendaten
in Prozent des nominalen, jahresbezogenen
Bruttoinlandsprodukts (BIP). Nach den Vorgaben des Maastricht-Vertrags sollte der Schuldenstand
nicht über 60 Prozent des nominalen BIP liegen.
Die Schuldenstatistik von Eurostat differenziert zwischen vier staatlichen Ebenen/Teilsektoren, die zusammen den Gesamtstaat (hier:
Sektor Staat) ausmachen. Es sind dies der Bund/Zentralstaat, die Gliedstaaten, die Kommunen und die Sozialversicherungsträger. Die
Gliedstaaten-Ebene gibt es in den meisten EU-Staaten nicht. Lediglich in vier der 28 Mitgliedsstaaten (Belgien, Deutschland, Österreich
und Spanien) gibt es eine Gliedstaaten-Ebene. Im Falle Deutschlands handelt es sich bei den Gliedstaaten um die Bundesländer.
Im Kontext der Differenzierung nach Ebenen/Teilsektoren ist darauf hinzuweisen, dass die Summe der Schulden der einzelnen Ebenen/Teilsektoren
nicht exakt der Gesamtverschuldung entspricht. Der Grund ist, dass die Gesamtverschuldung nach Maastricht-Vertrag um Doppelzählungen
zwischen den öffentlichen Haushalten bereinigt ist. In der Tabelle wird daher sowohl die unbereinigte Summe der Schulden der einzelnen
Ebenen/Teilsektoren als auch der bereinigte Gesamtschuldenstand (=
Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag) berichtet. Hinsichtlich
ebenen-/teilsektorbezogenen Direktvergleichen zwischen EU-Staaten sei an dieser Stelle allerdings auch darauf hingewiesen, dass sich
die Aufgabenportfolios der Ebenen/Teilsektoren merklich unterscheiden können. Dies führt zu Einschränkungen in der Vergleichbarkeit.
Den höchsten Gesamtschuldenstand nach Maastricht-Vertrag hat zum 31.12.2015 Griechenland mit 176,9 Prozent des nominalen BIP. Am
niedrigsten fällt die Verschuldung in Estland aus (9,7 Prozent des nominalen BIP). Deutschland liegt bei 71,2 Prozent des nominalen
BIP und Österreich bei 86,2 Prozent des nominalen BIP. Sowohl Deutschland als auch Österreich überschreiten damit die 60-Prozent-Vorgabe
des Maastricht-Vertrags.
In allen EU-Staaten entfällt der überwiegende Teil der Staatsschulden auf den Bund/Zentralstaat. Augenfällig ist die
Schuldenverteilung z.B. in Griechenland: Fast die gesamte griechische Staatsverschuldung ist dem Zentralstaat zuzurechnen, während die
Kommunen und die Sozialversicherung nur gering verschuldet sind.
Vergleichsweise hohe Schuldenstände in der Sozialversicherung finden sich in Frankreich und Litauen. Auf kommunaler Ebene berichten
u.a. Frankreich, Schweden, Finnland, Italien und die Niederlande relativ hohe Schuldenstände im Verhältnis zur Wirtschaftskraft.
Ergänzende Informationen zu den Staatsfinanzen der EU-Staaten können Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. unter nachfolgenden Links abrufen.
» Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Staatsverschuldung in der EU
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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