Beim allgemeinen Haushalt handelt es sich um einen Teil des österreichischen
Bundeshaushalts. Der allgemeine Haushalt umfasst alle
Einnahmen und
Ausgaben des Bundes, die nicht der Aufnahme bzw.
Tilgung von
Finanzschulden zuzuordnen sind. Einnahmen und Ausgaben aus der Aufnahme bzw. Tilgung von Finanzschulden sind im
Ausgleichshaushalt auszuweisen.