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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Allgemeiner Haushalt

Beim allgemeinen Haushalt handelt es sich um einen Teil des österreichischen Bundeshaushalts. Der allgemeine Haushalt umfasst alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes, die nicht der Aufnahme bzw. Tilgung von Finanzschulden zuzuordnen sind. Einnahmen und Ausgaben aus der Aufnahme bzw. Tilgung von Finanzschulden sind im Ausgleichshaushalt auszuweisen.

Der Saldo aus den Einnahmen und Ausgaben im allgemeinen Haushalt wird als administrativer Überschuss bzw. administratives Defizit bezeichnet.

Siehe auch:
- Linkliste zu österreichischen Bundeshaushalten
- Linksammlung zum österreichischen Haushaltsrecht des Bundes


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger