Der Ausgleichshaushalt ist ein Teil des österreichischen
Bundeshaushalts. Der Ausgleichshaushalt umfasst alle
Einnahmen und
Ausgaben aus der Aufnahme bzw.
Tilgung von
Finanzschulden. Die übrigen Einnahmen und Ausgaben sind im
allgemeinen Haushalt auszuweisen (darunter auch die
Zinseinnahmen und -ausgaben).