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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Allowable Costs

Als Allowable Costs bezeichnet man im Kontext der Zielkostenrechnung die durch den Markt vorgegebene Kostenobergrenze für die Erstellung eines Produktes bzw. die Erbringung einer Leistung. Die Allowable Costs berechnen sich als Differenz zwischen dem Marktpreis und dem seitens des Unternehmens vorgesehenen Erfolg je Produkt bzw. je Leistungseinheit.

Die allermeisten von öffentlichen Verwaltungen angebotenen Leistungen werden nicht auf Wettbewerbsmärkten gehandelt. Allerdings gibt es Ausnahmen, z.B. stehen eine Reihe öffentlicher (wirtschaftlicher) Unternehmen mit ihren Leistungen in direkter Konkurrenz zur Privatwirtschaft. Das gilt beispielsweise für öffentliche Bädergesellschaften. Gerade in derartigen Bereichen können dann auch Größen wie die Allowable Costs von besonderer Relevanz sein.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger