Unter konsumtiven Ausgaben (auch: Konsumausgaben) versteht man im
Kontext öffentlicher Haushalte all diejenigen Ausgaben, die einen
Nutzen im jeweils laufenden Haushalts- bzw. Rechnungsjahr stiften.
Konsumtive Ausgaben fallen z.B. für die Verwaltung oder die
Gebäudebewirtschaftung an.
Beispiele für konsumtive Ausgaben:
- Ausgaben für Mieten
- Ausgaben für Büromaterial
- Ausgaben für Strom
- Ausgaben für Personal