Methodische Grundlage für die Berechnung des Konvergenzkriteriums gemäß Maastricht-Vertrag ist das Europäische System
Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen. Basis für die Berechnung des Schuldenstandes nach dem Maastricht-Vertrag bilden
die Daten aus der jährlichen
Schuldenstatistik.
Der konsolidierte Bruttoschuldenstand bestimmt sich gemäß deutscher Schuldenstatistik nach folgendem Berechnungsschema:
Zu beachten ist, dass der konsolidierte Bruttoschuldenstand nach Maastricht-Vertrag und das
Maastricht-Defizit (welches 3% des BIP nicht überschreiten soll) nicht identisch abgegrenzt sind.
Es gibt demzufolge z.B. Vorgänge, die zwar den konsolidierten Bruttoschuldenstand verändern, aber das Defizit nicht beeinflussen.
Zur Überleitungsrechnung vom Defizit zu den Veränderungen des konsolidierten Bruttoschuldenstands sei auf folgenden Link verwiesen:
- Überleitungsrechnung: Defizit/Überschuss vs. Schuldenstandsveränderung