Unter Diktatorenschulden (auch: abscheuliche Schulden; engl. "odious debts") versteht man einen
Schuldenbegriff, der teilweise im Völkerrecht verwendet wird. Als Diktatorenschulden bezeichnet man
öffentliche Schulden, welche von einer diktatorischen Vorgängerregierung aufgenommen worden sind und
deren
Schuldendienst von der demokratischen Nachfolgeregierung verweigert wird.
Schulden werden als Diktatorenschulden und damit als unzumutbar für die Nachfolgeregierung kategorisiert, sofern sie (1.) ohne
direkte/indirekte demokratische Legitimation (z.B. Diktatur) aufgenommen wurden, (2.) die aus der
Schuldenaufnahme zufließenden
Finanzmittel zum Nachteil der Bevölkerung (z.B. zu deren Repression)
verwendet wurden und (3.) der Kreditgeber von den obigen zwei Kriterien Kenntnis hatte oder hätte haben müssen.
Vom Konzept der Diktatorenschulden geht folglich ein Anreiz für Kreditgeber aus, kein Geld an Diktaturen
zu verleihen, da im Falle einer Revolution die Gefahr des vollständigen Verlustes der
Kreditsumme besteht.