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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Eigenkapitalveränderungsrechnung

Die Eigenkapitalveränderungsrechnung ist nach IPSAS eine zusätzlich zur Ergebnisrechnung zu erstellende Rechnung über sämtliche Bewegungen im Eigenkapital der betreffenden Gebietskörperschaft. Der Hauptzweck der Eigenkapitalveränderungsrechnung besteht darin, erfolgsneutrale (d.h. nicht in der Ergebnisrechnung erfasste) Eigenkapitalbewegungen abzubilden.

Siehe auch:
- IPSAS: Linksammlung zu den englischen Volltext-Versionen der einzelnen Standards


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger