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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Einwohner-Größenklassen der KGSt

Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) gruppiert Kommunen im Allgemeinen bzw. ihre Mitglieder im Speziellen in verschiedene Einwohner-Größenklassen. Die KGSt unterscheidet hierbei zunächst zwischen Landkreisen einerseits sowie Städten und Gemeinden andererseits. Unter die Städte und Gemeinden fallen sowohl kreisfreie Städte als auch kreisangehörige Städte und Gemeinden.

Die Gruppe der Landkreise ist in drei Einwohner-Größenklassen unterteilt. Die Städte und Gemeinden sind demgegenüber in sieben Einwohner-Größenklassen untergliedert. Die Größenklasse 7 (unter 10.000 Einwohnern) wurde dabei erst im Jahr 2013 eingeführt.

Landkreise:
Größenklasse 1: mehr als 250.000 Einwohner
Größenklasse 2: 150.000 bis 250.000 Einwohner
Größenklasse 3: weniger als 150.000 Einwohner

Städte und Gemeinden:
Größenklasse 1: mehr als 400.000 Einwohner
Größenklasse 2: 200.000 bis 400.000 Einwohner
Größenklasse 3: 100.000 bis 200.000 Einwohner
Größenklasse 4: 50.000 bis 100.000 Einwohner
Größenklasse 5: 25.000 bis 50.000 Einwohner
Größenklasse 6: 10.000 bis 25.000 Einwohner
Größenklasse 7: weniger als 10.000 Einwohner

Siehe hierzu auch:
- Einwohner-Größenklassen von Kommunen

Blog-Einträge zum Thema:
- Kommunalstrukturen in Deutschland im Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 5.5.2015)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger