Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) gruppiert
Kommunen im Allgemeinen bzw. ihre Mitglieder im Speziellen in verschiedene Einwohner-Größenklassen.
Die KGSt unterscheidet hierbei zunächst zwischen
Landkreisen einerseits sowie Städten und
Gemeinden andererseits. Unter die Städte und Gemeinden fallen sowohl
kreisfreie Städte als auch
kreisangehörige Städte und Gemeinden.
Die Gruppe der Landkreise ist in drei Einwohner-Größenklassen unterteilt. Die Städte und Gemeinden sind demgegenüber
in sieben Einwohner-Größenklassen untergliedert. Die Größenklasse 7 (unter 10.000 Einwohnern)
wurde dabei erst im Jahr 2013 eingeführt.
Landkreise:
Größenklasse 1: mehr als 250.000 Einwohner
Größenklasse 2: 150.000 bis 250.000 Einwohner
Größenklasse 3: weniger als 150.000 Einwohner
Städte und Gemeinden:
Größenklasse 1: mehr als 400.000 Einwohner
Größenklasse 2: 200.000 bis 400.000 Einwohner
Größenklasse 3: 100.000 bis 200.000 Einwohner
Größenklasse 4: 50.000 bis 100.000 Einwohner
Größenklasse 5: 25.000 bis 50.000 Einwohner
Größenklasse 6: 10.000 bis 25.000 Einwohner
Größenklasse 7: weniger als 10.000 Einwohner