Im Ergebnisvoranschlag werden nach dem Prinzip der
Periodengerechtigkeit die im kommenden
Finanzjahr voraussichtlich anfallenden
Erträge und
Aufwendungen geplant/veranschlagt. Ferner werden im Ergebnisvoranschlag Obergrenzen für Aufwendungen
(Personalaufwendungen, betriebliche Sachaufwendungen, Transferaufwendungen, Finanzaufwendungen) festgesetzt.