Unter dem Begriff Erhaltungsaufwand werden sämtliche Aufwendungen
(z.T. auch im Sinne von
Ausgaben bzw.
Auszahlungen verwendet) zusammengefasst,
die dazu dienen, die Grundstücke und Gebäude einer
Gebietskörperschaft
oder eines Unternehmens in einem
ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Erhaltungsaufwendungen sind dadurch charakterisiert, dass sie in regelmäßigen Abständen erneut
anfallen und sich aus der gewöhnlichen Nutzung des Grundstücks bzw. Gebäudes ergeben.