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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzkonto

Als Finanzkonten werden in der Doppik die Konten bezeichnet, die zur Bedienung der Finanzrechnung geführt werden. Finanzkonten bilden folglich auch die einzelnen Positionen der Finanzrechnung ab. Auf einem Finanzkonto werden entsprechend alle Ein- und Auszahlungen verbucht. Die Finanzkonten stehen, dem Funktionsprinzip der Drei-Komponenten-Rechnung (DKR) folgend, alle in einem gewissen Zusammenhang zum Bestandskonto "liquide Mittel". Finanzkonten werden auf das Finanzrechnungskonto abgeschlossen.

Die Finanzkonten zählen - neben den Bestands- und Erfolgskonten - zu den Sachkonten. Die Finanzkonten als dritte Sachkontenart sind ein Charakteristikum der Doppik öffentlicher Verwaltungen und liegen in der Finanzrechnung als drittem Element der Drei-Komponenten-Rechnung begründet. Im privatwirtschaftlichen Sektor wird dieses dritte Element nicht laufend mitgeführt, weswegen dort in der Regel lediglich die Bestands- und Erfolgskonten zu den Sachkonten gezählt werden.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger