Der Finanzzwischenbericht ist ein vom Bürgermeister/Landrat an den Rat/Kreistag und die Aufsichtsbehörde zu erstattender schriftlicher
Bericht, der zur Mitte eines Haushaltsjahres
erstellt wird. Der Finanzzwischenbericht informiert u.a. über wesentliche Abweichungen
vom Haushaltsplan, aufgenommene
Kredite, übernommene Bürgschaften
und den aktuellen Stand der Schulden.